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Kommunales Energiemanagement

Aktuelle Entwicklungen um Energiepreise oder Diskussionen um eine Pflicht zur Altbausanierung zeigen, dass man sich auf stark und zum Teil kurzfristig ändernde Bedingungen einstellen muss, um den kommunalen Gebäudebestand wie bisher aufrecht erhalten zu können bzw. zukunftsfähig zu machen. Die Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen unter Beachtung der Möglichkeiten des kommunalen Haushalts und den Anforderungen des Klimaschutzes weiterhin durch die Gemeinde erfüllt werden können. Dahinter steht die Frage, wie die erforderlichen Medien Wärme, Strom, Licht, Wasser und Luft in der erforderlichen Qualität und in der erforderlichen Zeit mit dem geringstmöglichen Energieeinsatz in den einzelnen Gebäuden bereitgestellt werden können.

Es sind dazu Aktivitäten erforderlich, die den Bau und die Sanierung betreffen, aber vor allem die Betriebsphase der Gebäude. So soll zum Beispiel zukünftig die bisherige jährliche Erfassung der Heizenergie-, Strom- und Wasserverbrauchskosten auf eine monatliche Erfassung umgestellt werden.

Die Beratung und Schulung des Betriebspersonals in Fragen der Betriebsführung und der Gebäudeanalyse zur Planung von Einspar- und Sanierungsmaßnahmen soll ausgebaut werden. Damit sollen Energieverbrauch und Kosten sinken sowie eine Entlastung der Umwelt erzielt werden.

Alle diese Maßnahmen werden unter dem Begriff des Kommunalen Energiemanagements (KEM) zusammengefasst. Der Zeit- und Ressourcenaufwand ist abhängig von der jeweiligen Ausprägung des KEMs. Die Verwaltung führt das KEM über das kostenfreie System Kom.EMS ein, welches einen strukturierten Aufbau und eine effiziente Durchführung unter länderübergreifenden Qualitätskriterien gewährleisten soll. Beim KEM handelt es sich nicht um eine einmalige, sondern um eine Daueraufgabe. In Kom.EMS sind daher regelmäßige Umsetzungskontrollen, Qualitätsprüfung, Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren vorgesehen.

Kom.EMS
 
Kommunales Energiemanagement (KEM) mag als Begrifflichkeit zunächst abstrakt erscheinen. Schlussendlich geht es darum Wärme, Strom, Licht, Wasser und Luft in der erforderlichen Qualität während der erforderlichen Zeit mit dem geringstmöglichen Energieeinsatz bereitzustellen. Es gibt Kommunen, die seit vielen Jahren daran arbeiten und sich immer stärker diesen Leitsatz zu eigen machen. Selbst Kommunen bei denen das KEM nicht die oberste Priorität genießt setzen zumindest einzelne Maßnahmen um. Die Frage ist wie ein KEM möglichst systematisch aufgebaut und innerhalb der Verwaltung verstetigt werden kann.

Die Energieagenturen aus Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben hierzu das Kommunale Energiemanagement-System Kom.EMS entwickelt. Es bietet Kommunen die Möglichkeit das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Damit soll die die energiebezogene Leistungsfähigkeit der Kommune aufrechterhalten werden, um deren Aufgaben und Ziele hinsichtlich Finanzen, Klimaschutz und Daseinsvorsorge durchzuführen bzw. erreichen zu können.

Zum KEM gehört die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude- und Anlagen, die zielgerichtete Verbesserungen durch Investitionen wie auch die Sensibilisierung der Nutzer zu einem energieeffizienten Verhalten. Kom.EMS bezieht darum in einem ganzheitlichen Ansatz alle für das Energiemanagement relevanten Verwaltungsebenen ein.

Dem KEM selbst hinter liegt die kontinuierliche Evaluation der Maßnahmen, um zu sehen auf welchem Stand als auch auf welchem Entwicklungspfad man sich befindet. Einen Anreiz für die Kommunen bietet die Möglichkeit einer Zertifizierung innerhalb Kom.EMS auch, um die Vorbildrolle einzunehmen und zu zeigen.

Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat sich 2022 auf dem Weg gemacht das mehrstufige Verfahren Kom.EMS durchzuführen. Begonnen wird mit der Basis-Stufe, in der man Stück für Stück ambitioniertere Ziele verfolgen möchte.

Ökostrom
 
Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat eine Vielzahl an Liegenschaften. Darunter gibt es Gebäude, deren Stromverbrauch vergleichbar mit einem Singlehaushalt ist, aber auch große Einrichtungen, wo er sich im sechsstelligen Kilowattstundenbereich bewegt. Zusammengenommen summiert ergibt dies eine erkleckliche Zahl. Bei anderen Kommunen stellt sich die Situation nicht anders dar.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg sammelt jährlich den Strombedarf interessierter Kommunen für eine gemeinsame Ausschreibung. Durch die Bündelung der Strommengen kommt eine Summe zusammen, die einen günstigeren Preis ermöglicht als bei einzelnen Verträgen. Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beteiligt sich seit einigen Jahren an diesen Bündelausschreibungen.

Bei der Bündelausschreibung gibt es die Möglichkeit, Ökostrom mit einer Neuanlagenquote von 33 % auszuwählen. Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard nutzt dies für alle ihre Liegenschaften.

Straßenbeleuchtung – LED-Umstellung


Zu den Stromgroßverbrauchern gehört in den meisten Kommunen üblicherweise die Straßenbeleuchtung, so auch in Karlsdorf-Neuthard. Insgesamt werden über 60 Kilometer an Straßen beleuchtet. Bei den Leuchtmitteln gibt es aber seit einigen Jahren die Möglichkeit von konventionellen zu energieeffizienteren LED-Leuchtmitteln umzusteigen. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren bei Defekten kontinuierlich sogenannte Retro-Fit-LED-Leuchtmittel unter Beibehaltung der Leuchtenköpfe oder komplett neue Leuchtenköpfe mit LED-Leuchtmitteln verbaut. So konnte der Stromverbrauch bereits deutlich gesenkt werden. Selbst der Stromverbrauch infolge des Zubaus von neuen Straßenleuchten in Neubaugebieten konnte so mehr als ausgeglichen werden.

Die Gemeinde möchte die restlichen noch etwa 860 Leuchtmittel in einem Zug auf die energieeffizientere LED-Leuchtmittel umstellen. Ein eigentlich über Jahre dauernder Prozess soll so effizient innerhalb von wenigen Monaten durchgeführt werden und so Strom und damit CO2-Emissionen eingespart werden. Der Bund fördert solche vorhaben über die Kommunalrichtinline. Unter dem Titel „KSI: Komplettumstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ hat die Gemeinde einen Förderbescheid über 160.000 € erhalten. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31. Juli 2023. Bis dahin soll dann die gesamte Straßenbeleuchtung in Karlsdorf-Neuthard auf LED-Leuchtmittel umgestellt sein.

Projektbezeichnung: KSI: Komplettumstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)

Förderkennzeichen: 67K20091

Bewilligungszeitraum: 1. August 2022 bis 31. Juli 2023

Austausch Beckenwasserpumpen Sebastianschule Schwimmhalle 

Zu den Stromgroßverbrauchern gehören im Bereich der Schwimmbadtechnik die Badewasserpumpen, die für das umwälzen, reinigen des Badewassers zuständig sind.
Durch den Austausch der beiden Pumpen konnte die Gemeinden Karlsdorf-Neuthard einen weiteren Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Der Bund fördert solche Maßnahme über die Kommunalrichtlinie unter dem Titel “ KSI: Austausch Beckenwasserpumpen Sebastianschule“ hat die Gemeinde eine Förderbescheid über 13.175,00€ erhalten.

Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.04.2025. 

Der Austausch der beiden Pumpen konnte im Dezember 2024 durchgeführt werden.

Projektbezeichnung: KSI: Austausch Beckenwasserpumpen Sebastianschule

Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)

Förderkennzeichen: 67K25827

Bewilligungszeitraum: 01.05.2024 bis 30.04.2025

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellung und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Kilmaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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