European Energy Award/ Klimaschutzpakt Baden-Württemberg/ Klimaneutrale Kommunalverwaltung
Klimaschutz geht alle an
European Energy Award
Seit 2021 nimmt die die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am European Energy Award teil - ein europaweit genutzter, umsetzungsorientierter Qualitätsmanagementprozess mit einem Zertifizierungsverfahren.
Der European Energy Award (eea) als geeignetes Werkzeug zum Umsetzen von Energieeffizienz und Klimaschutz:
- strukturiert, systematisch
- prozessorientiert
- zyklisch
- messbar
Klimaschutzpakt Baden-Württemberg
Den Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Daher haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen.
Im Klimaschutzpaket bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt.
Der erste Klimaschutzpakt wurde für die Jahre 2016 und 2017 vereinbart. Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat sich im Januar 2021 dazu entschieden dem Klimaschutzpakt beizutreten und hat eine entsprechende „Unterstützende Erklärung“ unterzeichnet. Darin wird neben der Erfüllung der Vorbildfunktion konkret das Ziel bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Klimaneutrale Kommunalverwaltung
Möglichst klimaneutral zu handeln und zu wirtschaften ist eine Grundvoraussetzung für die dauerhafte Erhaltung der Lebensgrundlagen. Dies ist aber auch eine große Herausforderung für jeden Einzelnen von uns, für Industrie, Gewerbe und Kommunalverwaltungen. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe. Klimaneutral ist eine Kommunalverwaltung dann, wenn die von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase bilanziell bei null liegen. Durch die Tätigkeit der Kommunalverwaltung soll das Klima zunächst einmal nicht negativ und im Idealfall positiv beeinflusst werden.
Bei der klimaneutralen Kommunalverwaltung geht es einerseits um die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die die Kommunalverwaltung verursacht. Bei Baumaßnahmen oder beim Betrieb von Gebäuden, bei Dienstreisen, Arbeitswegen und beim Fuhrpark, bei der Beschaffung oder bei der Durchführung von Veranstaltungen: Überall sollen die entstehenden Emmissionen betrachtet werden. Andererseits nehmen öffentliche Verwaltungen dadurch eine Vorbildfunktion war, dass sie das was der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen abverlangt, auch zum Maßstab des eigenen Handles machen. Ihr beispielhaftes Voranschreiten im Klimaschutz kann andere Akteure inspirieren und motivieren.
Für die Kommunalverwaltung muss eine CO2-Bilanz als Grundlage erstellt werden. Hiervon wird ein Minderungspfad zum Zieljahr festgelegt und entsprechende Maßnahmen erarbeitet. Der Minderungspfad wird über die Jahre mit den Zielen abgeglichen, wobei jährliche Schwankungen zu erwarten sind.