Wahlen
Wahlscheinantrag Briefwahl
Zur Wahl des Bundestages am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.karlsdorf-neuthard.de an.
Beim Aufruf des Links: WAHLSCHEIN beantragen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post /Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Online-Wahlscheinanträge sind nur bis 20.02.2025, 12.00 Uhr möglich.
Wollen Sie danach noch Briefwahlunterlagen anfordern, setzen Sie sich direkt mit dem Wahlamt unter 0159 043 74 170 in Verbindung.
Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins
- bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr
- am Tag vor der Wahl (Samstag, 22.02.2025) bis 12.00 Uhr
(bei glaubhafter Versicherung, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist) - am Wahltag, Sonntag, 23.02.2025 bis 15.00 Uhr
(bei nachweislich plötzlicher Erkrankung)
gestellt werden.
Übersicht über Wahlergebnisse
Hier können Sie sich die Wahlergebnisse der letzten Wahlen anzeigen lassen.
Beim Aufrufen der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres externen Dienstleisters (Komm.One) für die Wahldurchführung weitergeleitet.