Terminbuchung – Standesamt

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Sie können hier für verschiedene Leistungen einen Termin buchen!


Auswahl buchbarer Leistungen:

  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    10 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die in Karlsdorf-Neuthard beurkundet wurden, können entsprechende Urkunden ausgestellt werden.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Gebühr:
    • 20.00 €
    Sonstiges:
    • Urkunden können auch über das ServiceBW-Portal angefordert werden. Dann senden wir Ihnen die Urkunde nach Hause.
    • Wenn Sie die Urkunde abholen möchten, teilen Sie uns im Voraus bitte mit auf wen sich der Registerinhalt bezieht und geben, soweit Ihnen bekannt, die Ereignisdaten an.
    • Bezieht sich der Registereintrag nicht auf Sie selbst, so müssen Sie bei Abholung eine Vollmacht vorlegen.
    Service-BW Portal:
  • -
    Vorraussichtliche Dauer des Termins:
    5 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Der Kirchenaustritt wird beim Standesamt erklärt. Der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft erfolgt über die jeweilige Kirchengemeinde.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    Gebühr:
    • 16.00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • Voraussichtliche Dauer des Termins:
    30 Minuten
    Beschreibung:

    Nach Auflösung der Ehe, durch Scheidung oder Tod, kann der Geburtsname bzw. der vor der Eheschließung geführte Name wieder angenommen werden.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis/Reisepass, Eheurkunde, Scheidungsurteil
    Gebühr:
    • 40.00 €
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen
    Service-BW Portal:
  • -
    Voraussichtliche Dauer des Termins:
    30 Minuten (pro Buchung)
    Beschreibung:

    Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaft anerkannt werden. An der Sorgeberechtigung für das Kind ändert sich jedoch nichts. Um gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, müssen die Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Jugendamt/Notar zusammen mit der Sorgerechtserklärung abgegeben werden.

    Zwingend erforderliche Unterlagen:
    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. vorhandene Urkunden
    Gebühr:
    • gebührenfrei
    Sonstiges:
    • persönliches Erscheinen von Vater und Mutter
    Service-BW Portal:


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