Öffentliche Bekanntmachungen | 28.02.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachverdichtung BBP Pfad“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB mit Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO
– Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat am 25.02.205 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Gebiet des aktuell geltenden Bebauungsplans „Pfad“, OT Neuthard einen Bebauungsplan aufzustellen und in der gleichen öffentlichen Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Nachverdichtung BBP Pfad“ mit textlichen Festsetzungen, und Begründung in der Fassung vom 14.02.2025 beschlossen.
Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates sollen durch den Bebauungsplan „Nachverdichtung BBP Pfad“ die für die städtebauliche Steuerung erforderlichen Festsetzungen getroffen werden, um eine maßvolle Nachverdichtung im Bereich bestehender Bebauungspläne nach dem Muster der bereits erlassenen Bebauungspläne zur Nachverdichtung im Innenbereich zu erreichen. So sollen künftig im Plangebiet, wie allgemein in Karlsdorf-Neuthard, bei neuen Vorhaben nur eine Wohnung je 200 m² Grundstücksfläche zulässig sein.
Gleichzeitig soll die Zahl der notwendigen Stellplätze für neu hinzukommende Wohnungen mit einem Stellplatz für Wohnungen < 50 m² und zwei Stellplätzen für Wohnungen> 50 m² festgelegt werden.
Verfahren nach § 13 BauGB
Als Maßnahme der Innenentwicklung wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB geändert. Die unter § 13 Abs. 1 BauGB aufgeführten Voraussetzungen werden vorliegend erfüllt; eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Nachverdichtung BBP Pfad“ erstreckt sich auf das Gebiet des aktuell geltenden Bebauungsplans „Pfad“. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan vom 14.02.2025 dargestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung jeweils in der Fassung vom 14.02.2025 wird gemäß Beschluss des Gemeinderates in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025 im Rathaus OT Karlsdorf, Amalienstr. 1, im Flur vor dem Zimmer 12, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Falls die Tür des Rathauses verschlossen ist, bitte die Klingel benutzen!
Darüber hinaus kann im genannten Zeitraum der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und textlichen Hinweisen auf der Homepage der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard www.karlsdorf-neuthard.de unter den öffentlichen Bekanntmachungen eingesehen werden. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch eine Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist vom 10.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025 können schriftlich (an: Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard, Amalienstr. 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard), per E-Mail (an: gemeinde@karlsdorf-neuthard.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Karlsdorf, Amalienstr. 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Karlsdorf-Neuthard, 26.02.2025
Sven Weigt,
Bürgermeister
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