> Aufstellung des Bebauungsplans „Auf das Dorf – Änderung Nachverdichtung Büchenauer Str./Jahnstr.“Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Öffentliche Bekanntmachungen | 16.09.2019

Aufstellung des Bebauungsplans „Auf das Dorf – Änderung Nachverdichtung Büchenauer Str./Jahnstr.“Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans „Auf das Dorf – Änderung Nachverdichtung Büchenauer Str./Jahnstr.“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Vorstellung der Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung

 

Wie vom Gemeinderat beschlossen wurde für das oben genannte Bebauungsplanverfahren die Planauflage für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 16.09.2019 – 16.10.2019 durchgeführt (öffentliche Bekanntmachung vom 06.09.2019). Nach dem Beschluss des Gemeinderates soll neben der Planauflage auch eine Bürgerversammlung durchgeführt werden, in welcher die Planung anhand eines Modells vorgestellt werden soll. Nach der Fertigstellung des Modells findet die

 

Bürgerversammlung zur Vorstellung der Planung am 06.11.2019, 19.00 Uhr, im Foyer der Altenbürghalle

statt. Zu dieser öffentlichen Bürgerversammlung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Auf das Dorf - Änderung Nachverdichtung Büchenauer Str./Jahnstr.“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird hiermit recht herzlich eingeladen. Eingeladen sind alle Interessierten.
Für das Bebauungsplanverfahren wird die in der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.09.2019 genannte Frist zur Einreichung von Anregungen verlängert.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.09.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplans war die Frist für die Einreichung von Anregungen begrenzt auf den Zeitraum auf die Dauer der Auslegung der Planunterlagen vom 16.09.2019 bis einschließlich 16.10.2019.
Da die wesentlichen Ziele der Planung noch einmal in der Bürgerversammlung vorgestellt werden sollen, wird die Frist für die Einreichung von Anregungen nunmehr verlängert auf 13.11.2019, d. h. eine Woche nach der erfolgten Bürgerversammlung. Die Bevölkerung wird zu der Bürgerversammlung recht herzlich eingeladen.

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