Öffentliche Bekanntmachungen (Nussbaum) | 10.01.2025

Das Rechnungsamt informiert:

Hundesteuer 2025

In den nächsten Tagen werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 den Hundebesitzern und Steuerpflichtigen zugestellt. Der Jahresbetrag der Hundesteuer ist am 28.02.2025 fällig.

Wenn Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens per Lastschriftmandat nutzen möchten, rufen Sie uns an unter Tel.-Nr. 443-233. Wir senden Ihnen gerne das entsprechende Formular zu.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.-Nr. 443-235.

Hundesteuer-Anzeigepflicht

Nach § 10 Absatz 1 der Hundesteuersatzung sind alle im Gemeindegebiet wohnhaften Personen, die einen über drei Monate alten Hund halten, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (3 Monate) erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Es wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalter dieser Anzeigepflicht Folge geleistet haben!

Bei Zuwiderhandlung werden wir wegen Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ahnden.

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