Öffentliche Bekanntmachungen | 08.01.2024

Wiederholung der Bekanntmachung vom 07.07.2023

Wiederholung der Bekanntmachung vom 07.07.2023:

In der ursprünglichen öffentlichen Bekanntmachung fehlte der Hinweis, dass beim Verfahren nach §13a BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet wird. (§ 13a Abs. 3 Nr. 1BauGB). Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt nochmals barrierefrei im Foyer im Erdgeschoss des Rathauses. Die übrigen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Dauer der Auslegung und bezüglich der Abgabe von Stellungnahmen bleiben unberührt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerte Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

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